Sehr geehrte Sportfreunde,
das Land Brandenburg hat die 7. Eindämmungsverordnung nunmehr landesrechtlich beschlossen. Uns als Sportverein betrifft der § 12.
Hier ist also ab heute die kontaktfreie Sportausübung auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu zehn Personen in dokumentierten Gruppen möglich.
Beim Kindertraining gilt die Sportausübung auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel für dokumentierte Gruppen von bis zu 20 Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (bei der Berechnung der Personenzahl bleibt das begleitende Funktions- oder Aufsichtspersonal unberücksichtigt).
Ein Hinweis noch: solltet ihr kommunale Sportplätze für eure Sportausübung nutzen wollen, bedarf es im Vorfeld eines gesonderten Antrages bei der Stadt Schwedt.
Na dann… Sport frei!